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Einreichung eines Abstracts für die SGH

Im Namen des wissenschaftlichen Komitees heissen wir Sie im automatischen Abstract-Einreichesysten herzlich willkommen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Richtlinien genau durch.

Frist für die Abstract-Einreichung

Die Abstract-Einreichung wurde verlängert bis zum 25. Mai 2022

Richtlinien für die Abstract-Einreichung

  1. Wir bitten die Autoren:innen, allfällige Grants oder Sponsoring von Seiten der Industrie für wissenschaftliche Arbeiten in den Abstracts offenzulegen, d. h. namentlich zu erwähnen.
  2. Die Abstracts der SGH können auf Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden.
  3. Achten Sie bei der Eingabe auf eine korrekte Schreibweise. Es werden keine Nachkorrekturen vorgenommen. Der Abdruck erfolgt basierend auf Ihrer Eingabe.
  4. Die Länge des Abstracts ist auf 2‘500 Zeichen begrenzt, diejenige des Titels auf 100 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Falls Sie ein Bild einfügen, reduziert sich die Länge des Abstracts auf 2‘200 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Hochgeladene Bilder dürfen nicht den Namen des Autors, der Autorin tragen.
  5. Wir empfehlen für den Aufbau Ihres Abstracts die folgende Struktur:
    • Einleitung/Zweck der Studie/Hypothese (wenn auffällig)
    • Material und Methode (Anzahl Fälle, Alter, Follow-up-Zeit, Statistik)
    • Resultate (Scores oder klinische Angaben)
    • Diskussion und Schlussfolgerung, klinische Relevanz
  6. Benutzen Sie nur gebräuchliche Abkürzungen. Diese müssen bei der ersten Verwendung ausgeschrieben werden.
  7. Geben Sie die Namen der Autoren/Autorinnen sowie den Namen der Klinik nicht im Textfeld ein, da die Abstracts für den Reviewingprozess anonym bleiben sollen. Diese Eingaben erfolgen an anderer Stelle. Das System stellt die korrekte Verbindung zwischen Abstract und Autor:in(-en:innen) her.
  8. Per Fax oder E-Mail eingereichte Abstracts werden nicht akzeptiert.
  9. Die definitive Auswahl trifft das wissenschaftliche Komitee.
  10. Die Autoren:innen werden anfangs Juli 2022 schriftlich über den Entscheid des wissenschaftlichen Komitees, bezüglich der Zulassung ihres Abstracts informiert.
  11. Eingereichte Abstracts müssen aktuell sein und dürfen vor der Tagung nicht anderswo präsentiert oder veröffentlicht worden sein (Ausnahme: siehe Punkt 12).
  12. Das SGH-Komitee kann entscheiden, auch Abstracts zuzulassen, welche bereits bei einer anderen Gesellschaft präsentiert wurden (Ausnahme SGOT, SGC und SGPRAC – Abstracts, die bereits bei diesen Gesellschaften präsentiert wurden, dürfen nicht mehr am SGH-Kongress vorgestellt werden). Bitte vermerken Sie bei Ihrer Einreichung, ob Sie Ihr Abstract bereits bei einer anderen Gesellschaft vorgestellt haben und wenn ja, bei welcher.
  13. Die Vortragszeit beträgt max. sechs Minuten (Präsentationen) resp. max. drei Minuten (Falldarstellungen, Gong-Show). Die Referenten:innen werden gebeten, sich an die entsprechenden Vortragszeiten innerhalb der jeweiligen Vortragsblöcke zu halten.
  14. Präsentations-Sprachen: Präsentation in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache; keine Simultandolmetschung. PPT-Slides/-Folien sind in Englisch zu erstellen.
  15. Es gibt die Möglichkeit, das Abstract als Poster einzureichen. Sie haben bei der Einreichung folgende Auswahlmöglichkeiten:
    • Mündliche Präsentation
    • Mündliche Präsentation, oder, alternativ, als Poster
    • Poster

    Poster können auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch erstellt werden. Das genaue Format des Posters wird Ihnen nach Annahme Ihres Posters, durch das wissenschaftliche Komitee Anfang Juli 2022 schriftlich mitgeteilt.

  16. Jeder/jede am Kongress teilnehmende Autor:in muss sich für den Kongress anmelden und die Einschreibegebühr bezahlen.
  17. Gong Show Session: Es sind nur Autoren:innen für die Gong Show Session zugelassen, die noch keinen Facharzttitel «Handchirurgie (Schweiz oder Ausland)» besitzen und in Weiterbildung sind zur Erlangung des Facharzttitels Handchirurgie. Es werden ausschliesslich Autoren:innen in die Gong Show Session eingeteilt, die noch eine Präsentation am SGH-Kongress zur Erlangung des Facharzt-Titels «Handchirurgie» benötigen. Es wird nur ein Abstract pro Autor:in für die Gong Show Session zugelassen. Mehrere Referate des gleichen Autors:in in der Gong Show Session sind nicht möglich.

Evaluationsverfahren

Alle termingerecht eingereichten Abstracts für die Referate werden vom wissenschaftlichen Komitee geprüft. Jedes Abstract wird von mindestens drei Personen gelesen und individuell beurteilt. Für die definitive Beurteilung wird der Durchschnittswert der drei Beurteilungen verwendet. Das wissenschaftliche Komitee kann ein Abstract zurückweisen. Den Referentinnen und Referenten wird eine Bestätigung oder Zurückweisung ihres Abstracts schriftlich mitgeteilt (ohne Begründung).

Beurteilungskriterien

  • Zielsetzung und Fragestellung (relevant, klar definiert)
  • Material & Methode (adäquates Studiendesign oder Vorgehen)
  • Ergebnisse (vollständig, richtungsweisend, klar dargestellt)
  • Schlussfolgerung (kritisch, relevant in Bezug auf die Ergebnisse)
  • Klinische bzw. praktische Relevanz
  • Wissenschaftliche Qualität

Beurteilung

  • Jedes Kriterium wird mit drei Punkten bewertet. Total sind max. 18 Punkte zu erreichen. Für die definitive Beurteilung wird der Durchschnittswert aller Beurteilungen verwendet.

Publikation

Alle akzeptierten Abstracts werden auf der Kongress-Website veröffentlicht.

Einreichungsschluss

Der verlängerte Einreichungsschluss für Abstracts ist am Mittwoch, 25. Mai 2022, 18.00 Uhr.

Hilfe

Bei Problemen oder Fragen bezüglich der  Einreichung kontaktieren Sie bitte den Organisator per E-Mail.

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