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Einreichung eines Abstracts für die SGHR
Im Namen des wissenschaftlichen Komitees heissen wir Sie im automatischen Abstract-Einreichesystem herzlich willkommen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Richtlinien genau durch.
Frist für die Abstract-Einreichung
Die Einreichung von Abstracts für den SGH/SGHR-Kongress 2025 wurde bis zum 10. Mai 2025 um 18:00 Uhr verlängert.
Richtlinien für die Abstract-Einreichung
- Wir bitten die Autoren:innen, allfällige Grants oder Sponsoring von Seiten der Industrie für wissenschaftliche Arbeiten in den Abstracts offenzulegen, d. h. namentlich zu erwähnen.
- Die Abstracts der SGHR können auf Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden.
- Achten Sie bei der Eingabe auf eine korrekte Schreibweise. Es werden keine Nachkorrekturen vorgenommen. Der Abdruck erfolgt basierend auf Ihrer Eingabe.
- Die Länge des Abstracts ist auf 2‘500 Zeichen begrenzt (inkl. Leerzeichen und Literaturverzeichnis), diejenige des Titels auf 100 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Falls Sie ein Bild einfügen, reduziert sich die Länge des Abstracts auf 2‘200 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Hochgeladene Bilder dürfen nicht den Namen des Autors, der Autorin tragen.
- Benutzen Sie nur gebräuchliche Abkürzungen. Diese müssen bei der ersten Verwendung ausgeschrieben werden.
- Geben Sie die Namen der Autoren:innen sowie den Namen der Klinik nicht im Textfeld ein, da die Abstracts für den Reviewingprozess anonym bleiben sollen. Diese Eingaben erfolgen an anderer Stelle. Das System stellt die korrekte Verbindung zwischen Abstract und Autor:in(-en:innen) her.
- Per Fax oder E-Mail eingereichte Abstracts werden nicht akzeptiert.
- Die definitive Auswahl trifft das wissenschaftliche Komitee.
- Die Autoren:innen werden Anfang Juli 2025 schriftlich über den Entscheid des wissenschaftlichen Komitees, bezüglich der Zulassung ihres Abstracts informiert.
- Eingereichte Abstracts müssen aktuell sein und dürfen vor der Tagung nicht anderswo präsentiert oder veröffentlicht worden sein.
- Die Vortragszeit beträgt max. 20 Minuten (inkl. Diskussionszeit). Die Referenten:innen werden gebeten, sich an die entsprechenden Vortragszeiten innerhalb der jeweiligen Vortragsblöcke zu halten.
- Präsentations-Sprachen: Präsentation in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache; keine Simultandolmetschung. PPT-Slides/-Folien sind in Englisch zu erstellen.
- Es gibt die Möglichkeit, das Abstract als Poster einzureichen. Sie haben bei der Einreichung folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Mündliche Präsentation
- Mündliche Präsentation, oder, alternativ, als Poster
- Poster
Poster können auf Deutsch, Französisch oder Englisch erstellt werden. Das genaue Format des Posters wird Ihnen nach Annahme Ihres Posters durch das wissenschaftliche Komitee Anfang Juli 2025 schriftlich mitgeteilt.
- Jeder/jede am Kongress teilnehmende Autor:in muss sich für den Kongress anmelden und die Einschreibegebühr bezahlen.
Evaluationsverfahren
Alle termingerecht eingereichten Abstracts für die Referate werden vom wissenschaftlichen Komitee geprüft. Jedes Abstract wird von mindestens drei Personen gelesen und individuell beurteilt. Für die definitive Beurteilung wird der Durchschnittswert der drei Beurteilungen verwendet. Das wissenschaftliche Komitee kann ein Abstract zurückweisen. Den Referenten:innen wird eine Bestätigung oder Zurückweisung ihres Abstracts schriftlich mitgeteilt (ohne Begründung).
Beurteilungskriterien
Titel
- Der Titel ist kurz, prägnant und informativ. (1 Punkt)
Inhalt
- Das Thema ist für die Handtherapie relevant und alltagsnah. (1 Punkt)
- Hintergrund, Ziel, Methodik, Resultate (falls bei Einreichung bereits vorhanden), sowie Implikation für die Praxis werden im Abstract beschrieben. (4 Punkte)
- Das Abstract hat einen klaren roten Faden und die Resultate nehmen Bezug zum Ziel der Arbeit. (1 Punkt)
- Die Richtlinien (wie auf der Kongresshomepage beschrieben) zur Einreichung eines Abstracts sind vollumfänglich erfüllt. (1 Punkt)
Beurteilung
- Jedes Kriterium wird mit einem Punkt bewertet. Total sind max. acht Punkte zu erreichen. Für die definitive Beurteilung wird der Durchschnittswert aller Beurteilungen verwendet.
Einreichung eines SGHR-Workshops
Wenn Sie einen SGHR-Workshop einreichen möchten, bitten wir Sie, sich direkt mit der Tagungsleitung SGHR in Verbindung zu setzen (Frau Sabrina Koch-Borner: kongressc@sghr-ssrm.ch).
- Den Entscheid für die Durchführung eines Workshops fällt die Tagungsleitung SGHR (limitierte Anzahl).
- Die maximale Dauer eines Workshops beträgt 90 Minuten.
- Eine Zusammenfassung des Inhaltes Ihres Workshops ist erwünscht. Diese wird im Abstractheft und auf der Kongress-Website veröffentlicht. Im Falle eines positiven Bescheids, bitten wir Sie, Frau Sabrina Koch-Borner hre Zusammenfassung zu senden (max. 2‘500 Zeichen).
Publikation
Alle akzeptierten Abstracts werden auf der Kongress-Website veröffentlicht.
Einreichungsschluss
Die Einreichung von Abstracts für den SGH/SGHR-Kongress 2025 wurde bis zum 10. Mai 2025 um 18:00 Uhr verlängert.
Hilfe
Bei Problemen oder Fragen bezüglich der Einreichung kontaktieren Sie bitte den Organisator per E-Mail.
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